| ONLINE-ZEICHENKURS: Künstlersozialkasse:Sozialversicherung |
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Die Künstlersozialkasse zahlt neben den Krankenversicherungsbeitrag auch die Sozialversicherungen, wie Rentenversicherung und Pflegeversicherung. Die Beiträge an die Künstlersozialkasse richten sich nach dem Einkommen, das man der KSK mitteilt und werden nach den gesetzlichen Beitragssätzen berechtnet.
Diese Beiträge sind ebenfalls mit zur Zeit ca. 50% subventioniert. Die KSK verdoppelt also in etwas den von dem Versicherten an sie gezahlten Betrag.
Praktisch bekommt auch hier die KSK vom versicherten Künstler / Publizist als Beitrag zu allen Versicherungsformen das Geld überwiesen, stockt die Beiträge zur Krankenkasse, Rentenversicherung und Pflegeversicherung aus ihren Einnahmen, das heißt den Zahlungen der Verwerter und des Bundes um 100% auf und leitet die entsprechenden Beiträge an die Krankenkasse, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung weiter.