| ONLINE-ZEICHENKURS: Künstlersozialkasse: Berufsgruppen |
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Die berechtigten Berufsgruppen sind Gruppen, deren Mitglieder künstlerisch oder publizistisch tätig sind oder die Kunst und Publizistik lehren.
Dabei gibt es naturgemäß Grauzonen, so war lange umstritten, ob Webdesigner Programmierer sind und damit keine Künstler, also auch keinen Anspruch auf Sozialversicherung, Pflegeversicherung und Krankenkasse über die KSK hätten.
Oder ob sie Gebrauchsgrafiker, und damit Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der KSK hätten. Mitte 2005 kam übrigens die Entscheidung in der letzten Instanz, dass Webdesigner berechtigt sind, der KSK beizutreten.
Zu den Berufsgruppen, die über die Künstlersozialkasse rentenversichert, pflegeversichert und krankenversichert werden können, gehören auch Gebrauchsgrafiker, Studio-Musiker, wie gesagt seit kurzem auch Webdesigner. etc.
Künstlerische Tätigkeit heisst nicht, dass die Tätigkeit in der "freien Kunst" erbracht werden muss, die meisten in der KSK Versicherten werden "angewandte" Kunst machen und auch das Unterrichten von "Kunst" bzw "Publizistik" wird als künstlerische bzw. publizistische Tätigkeit anerkannt.
Wenn man sich bei der KSK versichert, muss man einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen, auf dem die einzelnen Berufe aufgeschlüsselt sind.